Wenn Ihr Fahrzeug keine gravierend unterschiedlichen Maße hat, muss dies nicht einmal zwingend angemeldet werden. Dennoch sollte dies dem Anbieter kommunizieren werden, falls dieser Sie erkennen muss, falls Sie beispielsweise den Valet-Service gebucht haben. Eine kurze Mitteilung schadet auf jeden Fall nie und vermeidet Probleme oder Misverständnisse.